Freitag, September 22, 2023
Vermischtes

Warnung vor Abmahnwelle betreffend Google Fonts

Von vielen Website-Betreibern unbemerkt gab es Anfang des Jahres ein Urteil des Landesgerichts München, demzufolge die dynamische Einbindung von US-Webdiensten (in diesem Fall Google Fonts) in eine Website ohne Zustimmung der Besucher datenschutzwidrig ist.

Das Problem: Google Fonts werden beim Besuch vom Google-Server geladen, dabei wird die IP-Adresse des Besuchers ohne dessen Zustimmung an Google weitergegeben.

Nun läuft in Österreich über einen niederösterreichischen Anwalt und seine Klientin eine Abmahnaktion mit Hunderten Betroffenen, die zur Schadenersatzzahlung aufgefordert werden.

Um sich davor zu schützen, ebenfalls Opfer einer solchen Abmahnwelle zu werden, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Google Fonts durch Systemfonts wie z.B. Arial ersetzen
  2. Google Fonts auf dem eigenen Webserver speichern und von dort nachladen (das ist technisch für Ungeübte etwas anspruchsvoll, aber im Internet gibt es dazu Anleitungen).

Im Internet findet man ebenfalls Google Fonts Checker, mit denen ganz einfach überprüft werden kann, ob die eigene Webseite Google Fonts über den Google-Server lädt.

Viele Themes und Plugins in Baukastensystemen verwenden standardmäßig Google Fonts, da deren Verwendung bisher kein Problem war. Es ist zu befürchten, dass ein Großteil aller Webseiten von Privaten, Klein- und Mittelbetrieben von diesem Problem betroffen ist.

Ich kann meinen Lesern und Künstlerkollegen nur ans Herz legen, die eigene Webseite zu überprüfen und zu säubern, um sich Ärger zu ersparen. Es bleibt zwar zu hoffen, dass Google in dieser Sache tätig wird, aber bis es eventuell so weit ist, kann es vielleicht schon zu spät sein.

Abbildung: Image by Okan Caliskan from Pixabay

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